Friedhofspflicht

In Deutschland herrscht eine generelle Friedhofspflicht. Diese besagt, dass alle Überreste eines Toten (sowohl im Sarg oder auch die Asche) auf einem Friedhof begraben werden müssen. Die genauen Richtlinien für die Durchführung einer Bestattung in Deutschland sind im Bestattungsgesetz festgehalten, welches länderspezifisch ausgestaltet ist.

Die einzelnen Bestattungsgesetze regeln neben den Fristen, etwa die Dauer bis der Leichnam beigesetzt werden muss, auch Vorschriften zum Transport des Verstorbenen sowie Regelungen zur Leichenschau.

Ausnahmen der Friedhofspflicht

Die Friedhofspflicht beinhaltet nicht nur die Vorschrift, dass ein Verstorbener auf einem Friedhof beigesetzt werden muss, sondern auch, dass die Hinterbliebenen nicht die Urne mit der Totenasche ausgehändigt bekommen dürfen. In Deutschland gibt es lediglich zwei Ausnahmen von der Friedhofspflicht. Die eine Ausnahme ist die Baumbestattung auf einem Waldfriedhof, die andere stellt die Seebestattung dar. Beide Bestattungsarten setzen eine vorherige Kremation des Verstorbenen voraus. Mit einer biologisch abbaubaren Urne wird bei der Baumbestattung die Totenasche in das Wurzelwerk eines Baumes beigesetzt. Bei der Seebestattung wird die Urne dem Meer übergeben.

Gründe für die Friedhofspflicht

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen die Friedhofspflicht noch besteht. In vielen Ländern Europas ist sie bereits aufgehoben. Die Friedhofspflicht garantiert den Hinterbliebenen einen festen Ort, den sie zur Trauer aufsuchen können. Bei einer Abschaffung wäre dieser zentrale Platz nicht mehr vorhanden. Zudem wird mithilfe der  Friedhofspflicht die fachgerechte Entsorgung der Überreste des Verstorbenen nach Ablauf der festgeschriebenen Ruhezeit garantiert.

Lockerung der Friedhofspflicht

In Deutschland wird schon seit einigen Jahren über den Sinn und Zweck der Friedhofspflicht diskutiert. Eine Lockerung der Bestattungsgesetze würde bedeuten, dass Bestattungen auch außerhalb von Friedhöfen, Friedwäldern oder Ruheforsten stattfinden dürfen. Viele Bürger sind heute der Ansicht, der Friedhofszwang sei nicht mehr zeitgemäß. Gerade die Kirchen setzen sich für einen Erhalt der Friedhofspflicht ein. Als Grund wird häufig der Schutz der Bestattungskultur genannt.

 

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